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Steuerliche Förderung ...

 

Steuerliche Förderung für Privathaushalte: 

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Unsere Leistungen im privaten Haushalt sind gemäß § 35a Abs. 2 S. 1 EStG so genannte »haushaltsnahe Dienstleistungen« und werden steuerlich gefördert. Sie können diese mit bis zu 20 % in Ihrer Steuererklärung durch direkte Kürzung der Einkommensteuer geltend machen. Maximal erlaubt ist eine Kürzung der Steuer von 4.000 Euro pro Jahr.

 

 

Sprechen Sie auch Ihre(n) Steuerberater / Steuerberaterin an. 

 

Hier finden Sie uns

Doris Lehner

Adresse:

Dorfstr. 12

73312 Geislingen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

07331 441862

0172 76 42 42 0

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