Steuerliche Förderung für
Privathaushalte:
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Unsere Leistungen im privaten Haushalt sind gemäß § 35a Abs. 2 S. 1 EStG so genannte »haushaltsnahe
Dienstleistungen« und werden steuerlich gefördert. Sie können diese mit bis zu 20 % in Ihrer Steuererklärung durch direkte Kürzung der Einkommensteuer geltend machen. Maximal erlaubt ist eine Kürzung
der Steuer von 4.000 Euro pro Jahr.
Sprechen Sie auch Ihre(n) Steuerberater / Steuerberaterin
an.